Thüringen

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) Vom 5. Mai 2021

Ausfertigungsdatum:
05.05.2021
Fundstelle:
GVBl. 2021, 216
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel MDRVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 22. Dezember 2020 in Erfurt vom Freistaat Thüringen unterzeichneten Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 44 Satz 1 in Kraft tritt, wird von der Präsidentin des Landtags im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen bekannt gemacht.*

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.