Thüringen

Thüringer Gesetz über die Genehmigungsfreiheit im Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Vom 30. Januar 1997

Ausfertigungsdatum:
30.01.1997
Fundstelle:
GVBl. 1997, 71
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel Lw/ForstWiGrstGenFrhG

ThürGVBl. 04 1997 S. 71 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Keiner Genehmigung nach § 2 Abs. 1 des Grundstückverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000) in der jeweils geltenden Fassung bedarf die Veräußerung eines Grundstücks, das kleiner als 0,25 ha ist.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.