Thüringer Gesetz über die Genehmigungsfreiheit im Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Vom 30. Januar 1997
- Ausfertigungsdatum:
- 30.01.1997
- Fundstelle:
- GVBl. 1997, 71
ThürGVBl. 04 1997 S. 71 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Keiner Genehmigung nach § 2 Abs. 1 des Grundstückverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000) in der jeweils geltenden Fassung bedarf die Veräußerung eines Grundstücks, das kleiner als 0,25 ha ist.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.