Gesetz über die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Thüringer Geschäftsordnungsgesetz - ThürGOG -) Vom 19. Juli 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 19.07.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1994, 911
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gilt solange fort, bis der Landtag eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.