ThürGOG · Thüringen

Gesetz über die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Thüringer Geschäftsordnungsgesetz - ThürGOG -) Vom 19. Juli 1994

Ausfertigungsdatum:
19.07.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 911
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ThürGOG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gilt solange fort, bis der Landtag eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.