Thüringer Verordnung über die Änderung der Grenzen des Ilm-Kreises und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hinsichtlich der Gemarkung Allersdorf Vom 6. Januar 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 06.01.2013
- Fundstelle:
- GVBl. 2013, 46
Grenzänderung
§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen des Ilm-Kreises und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt werden wie folgt geändert: die Grundstücke des Ilm-Kreises (Gemeinde Herschdorf), Gemarkung Allersdorf Flur Flurstück Fläche m2 3 80/2 123 3 89/3 458 werden an den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (Gemeinde Mellenbach-Glasbach) abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens nachgewiesen und kann von jedermann bei dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation eingesehen werden. (3) Für die Rechtsfolgen der Gebietsänderung im Übrigen gilt § 92 Abs. 5 Satz 3 ThürKO.
Aufgrund des § 92 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531), verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Ilm-Kreis und dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt:
Grenzänderung
§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen des Ilm-Kreises und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt werden wie folgt geändert: die Grundstücke des Ilm-Kreises (Gemeinde Herschdorf), Gemarkung Allersdorf Flur Flurstück Fläche m2 3 80/2 123 3 89/3 458 werden an den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (Gemeinde Mellenbach-Glasbach) abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens nachgewiesen und kann von jedermann in den Dienststellen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation eingesehen werden. (3) Für die Rechtsfolgen der Gebietsänderung im Übrigen gilt § 92 Abs. 5 Satz 3 ThürKO.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.