Thüringen

Thüringer Verordnung über die Änderung des Namens der Verwaltungsgemeinschaft "Lichte-Piesau-Schmiedefeld" Vom 3. Dezember 2004

Ausfertigungsdatum:
03.12.2004
Fundstelle:
GVBl. 2004, 896
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LiSchmNamÄndV

Aufgrund des § 46 Abs. 3a Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) verordnet das Innenministerium:

§ 1

Namensänderung

§ 1 NamensänderungDer Name der Verwaltungsgemeinschaft wird von "Lichte-Piesau-Schmiedefeld" in "Lichtetal am Rennsteig" geändert.

§ 2

In-Kraft-Treten

§ 2 In-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.