Thüringer Verordnung über die Änderung des Namens der Verwaltungsgemeinschaft "Lichte-Piesau-Schmiedefeld" Vom 3. Dezember 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 03.12.2004
- Fundstelle:
- GVBl. 2004, 896
Aufgrund des § 46 Abs. 3a Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) verordnet das Innenministerium:
Namensänderung
§ 1 NamensänderungDer Name der Verwaltungsgemeinschaft wird von "Lichte-Piesau-Schmiedefeld" in "Lichtetal am Rennsteig" geändert.
In-Kraft-Treten
§ 2 In-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.