Thüringen

Anordnung über die Errichtung des Landesamtes für Verbraucherschutz Vom 27. November 2012

Ausfertigungsdatum:
27.11.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 478
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LAVerbrSchErAnO

Aufgrund des Artikels 90 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745), ordnet die Landesregierung an:

§ 1

§ 1Durch Zusammenlegung des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und des Landesbetriebes für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz wird im Geschäftsbereich des für den Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Ministeriums das Landesamt für Verbraucherschutz errichtet.

§ 2

§ 2Das Landesamt für Verbraucherschutz ist eine obere Landesbehörde. Es hat seinen Sitz in Bad Langensalza und Standorte in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl.

§ 3

§ 3Das Landesamt nimmt die Aufgaben des bisherigen Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und des bisherigen Landesbetriebes für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz wahr.

§ 4

§ 4Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.