Thüringer Verordnung über die Änderung des Namens und des Sitzes der Verwaltungsgemeinschaft „Ländereck“ Vom 27. Dezember 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 27.12.2012
- Fundstelle:
- GVBl. 2013, 43
Aufgrund des § 46 Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531), verordnet das Innenministerium:
Name und Sitz
§ 1 Name und Sitz(1) Der Name der Verwaltungsgemeinschaft wird von „Ländereck“ in „Wünschendorf/Elster“ geändert. (2) Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft „Ländereck“ wird von der Gemeinde Seelingstädt in die Gemeinde Wünschendorf/Elster verlegt.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.