Thüringen

Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der Deutschen Demokratischen Republik - Landeskulturgesetz - Vom 14. Mai 1970 (GBl. I Nr. 12 S. 67) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998

Fundstelle:
GVBl. 1998, 336
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 35

Maßnahmen zum Schutz vor Lärm

§ 35 Maßnahmen zum Schutz vor Lärm(1) (aufgehoben)(2) (aufgehoben)(3) Die Bürger haben sich so zu verhalten, daß das Zusammenleben nicht durch vermeidbaren Lärm beeinträchtigt wird.

§ 41

§ 41(1) (Inkrafttreten)(2) (aufgehoben)(3) (aufgehoben)

§§

§§ 1 bis 34 (aufgehoben)

§§

§§ 36 bis 40 (aufgehoben)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.