Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der Deutschen Demokratischen Republik - Landeskulturgesetz - Vom 14. Mai 1970 (GBl. I Nr. 12 S. 67) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998
- Fundstelle:
- GVBl. 1998, 336
Maßnahmen zum Schutz vor Lärm
§ 35 Maßnahmen zum Schutz vor Lärm(1) (aufgehoben)(2) (aufgehoben)(3) Die Bürger haben sich so zu verhalten, daß das Zusammenleben nicht durch vermeidbaren Lärm beeinträchtigt wird.
§ 41(1) (Inkrafttreten)(2) (aufgehoben)(3) (aufgehoben)
§§ 1 bis 34 (aufgehoben)
§§ 36 bis 40 (aufgehoben)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.