Thüringer Verordnung über die zweite Änderung der Grenzen der Gemeinde Krölpa und der Stadt Ranis Vom 10. Juli 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 10.07.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 244
Grenzänderung
§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Krölpa und der Stadt Ranis, Saale-Orla-Kreis, werden wie folgt geändert: die Grundstücke der Stadt Ranis, Gemarkung Ranis, Flur 16 Flurstücke 202 und 203/1 werden an die Gemeinde Krölpa abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.
Aufgrund des § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden:
Grenzänderung
§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Krölpa und der Stadt Ranis, Saale-Orla-Kreis, werden wie folgt geändert: die Grundstücke der Stadt Ranis, Gemarkung Ranis, Flur 16 Flurstücke 202 und 203/1 werden an die Gemeinde Krölpa abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Katasteramt Pößneck ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.
Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung
§ 2 Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung(1) Die Gemeinde Krölpa ist hinsichtlich der in § 1 Abs. 1 genannten Grundstücke Rechtsnachfolgerin der Stadt Ranis. (2) Die Rechtsfolgen der Gebietsänderung im übrigen ergeben sich aus § 9 Abs. 4 Satz 2 ThürKO.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.