Anordnung über die Auflösung der Katasterämter und des Landesvermessungsamtes sowie über die Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Vom 22. März 2005 *
- Ausfertigungsdatum:
- 22.03.2005
- Fundstelle:
- GVBl. 2005, 128
Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
§ 2 Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation als obere Kataster- und Landesvermessungsbehörde wird mit Hauptsitz in Erfurt und den Katasterbereichen mit Sitzen in Erfurt, Artern, Gotha, Leinefelde-Worbis, Pößneck, Saalfeld, Schmalkalden und Zeulenroda errichtet.
Auflösung der Katasterämter und des Landesvermessungsamtes
§ 1 Auflösung der Katasterämter und des Landesvermessungsamtes (1) Die Katasterämter 1. Apolda mit Sitz in Apolda und einem Stützpunkt in Sömmerda, 2. Artern mit Sitz in Artern und einem Stützpunkt in Nordhausen, 3. Gotha mit Sitz in Gotha und einem Stützpunkt in Bad Salzungen, 4. Mühlhausen mit Sitz in Mühlhausen und einem Stützpunkt in Heiligenstadt, 5. Pößneck mit Sitz in Pößneck und einem Stützpunkt in Eisenberg, 6. Saalfeld mit Sitz in Saalfeld und einem Stützpunkt in Arnstadt und in Sonneberg, 7. Schmalkalden mit Sitz in Schmalkalden und einem Stützpunkt in Hildburghausen sowie 8. Zeulenroda mit Sitz in Zeulenroda und einem Stützpunkt in Schmölln werden aufgelöst. (2) Das Landesvermessungsamt mit Sitz in Erfurt wird aufgelöst.
Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
§ 2 Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation als obere Kataster- und Landesvermessungsbehörde wird mit Hauptsitz in Erfurt und den Katasterbereichen mit Sitzen in Apolda, Artern, Gotha, Leinefelde-Worbis, Pößneck, Saalfeld, Schmalkalden und Zeulenroda errichtet.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.