Anordnung über die Gebührenordnung für Berufskastrierer vom 6. Juli 1990 (GBl. I Nr. 56 S. 1274) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998
- Fundstelle:
- GVBl. 1998, 374
Die vorgenannte Vorschrift wird nur mit dem Titel aufgenommen und bekanntgemacht, da diese nur dispositiven Charakter und begrenzte Bedeutung besitzt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.