Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012*)
- Ausfertigungsdatum:
- 17.07.2012
- Fundstelle:
- GVBl. 2012, 304
§ 1Das Oberlandesgericht - Justizzahlstelle - ist Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der in § 1 Abs. 1 Nr. 4 bis 10, Abs. 2 und 3 der Justizbeitreibungsordnung bezeichneten Ansprüche der Justizbehörden des Landes. Es ist darüber hinaus zuständig für die kassenmäßige Abwicklung der IT-Verfahren zur Zahlbarmachung und Buchführung der in Satz 1 genannten Ansprüche.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.