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title: "Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau Vom 15. Juli 2014"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/th/jvazwstvtrgth"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Thüringen"
language: "de"
source: "https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-JVAZwStVtrGTHrahmen"
updated: "2026-05-12T22:15:34+00:00"
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# Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau Vom 15. Juli 2014

**Landesrecht Thüringen**
*Ausfertigung:* 15.07.2014
*Fundstelle:* GVBl. 2014, 403


### Eingangsformel JVAZwStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1Dem am 15. April 2014 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, wird von der Präsidentin des Landtags im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen bekannt gemacht*).

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— Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau Vom 15. Juli 2014
Amtliche Fassung: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-JVAZwStVtrGTHrahmen
Quelle: landesrecht.thueringen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
