Thüringen

Anordnung zur Umwidmung und Umbenennung der Jugendstrafanstalt Arnstadt Vom 17. September 2024

Ausfertigungsdatum:
17.09.2024
Fundstelle:
GVBl. 2024, 620
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel JStAnstArnUmbeAnO

Aufgrund des Artikels 90 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2024 (GVBl. S. 89), ordnet die Landesregierung an:

§ 1

§ 1Die Jugendstrafanstalt Arnstadt wird in eine Justizvollzugsanstalt mit einer Abteilung für Jugendliche, Heranwachsende und junge Untersuchungsgefangene umgewidmet; die Bezeichnung wird in Justizvollzugsanstalt Arnstadt mit Abteilung für Jugendvollzug geändert.

§ 2

§ 2Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.