Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland/Täler" Vom 21. September 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 21.09.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 328
Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland/Täler" im Landkreis Saale-Holzland-Kreis wird um die Gemeinden Rausdorf und Tissa erweitert.
Sitz
§ 2 SitzDie Verwaltungsgemeinschaft hat ihren Sitz nunmehr ausschließlich in Tröbnitz.
Inkrafttreten
§ 3 Inkrafttreten§ 2 dieser Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1995 in Kraft. Im übrigen tritt die Verordnung am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.