Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Holzland" und über die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" Vom 4. Dezember 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 04.12.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 429
Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Holzland" im Saale-Holzland-Kreis wird um die Gemeinde Serba erweitert.
Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal"
§ 2 Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal"Die Gemeinde Serba tritt aus der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" aus.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.