Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Hohenwarte und der Gemeinde Kaulsdorf und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz" Vom 20. September 1995

Ausfertigungsdatum:
20.09.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 328
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HohenwarteuaErfGemAnerkV

Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Erfüllende Gemeinde

§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kaulsdorf und der Gemeinde Hohenwarte, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, daß die Gemeinde Kaulsdorf für die Gemeinde Hohenwarte die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

§ 2

Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft

§ 2 Auflösung der bestehenden VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz" wird aufgelöst.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.