Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Hohenwarte und der Gemeinde Kaulsdorf und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz" Vom 20. September 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 20.09.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 328
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
Erfüllende Gemeinde
§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kaulsdorf und der Gemeinde Hohenwarte, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, daß die Gemeinde Kaulsdorf für die Gemeinde Hohenwarte die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft
§ 2 Auflösung der bestehenden VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz" wird aufgelöst.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.