Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz und der Stadt Gößnitz Vom 15. März 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 15.03.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 161
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
Erfüllende Gemeinde
§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Gößnitz und den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz, Landkreis Altenburger Land, daß die Stadt Gößnitz für die Gemeinden Heyersdorf und Ponitz die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft
§ 2 Auflösung der bestehenden VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Pleißental" wird aufgelöst.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.