Thüringen

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Hermsdorf" Vom 21. September 1995

Ausfertigungsdatum:
21.09.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 327
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HermsdorfuaVwGemBV

Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Folgende Gemeinden des Saale-Holzland-Kreises haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart: Mörsdorf,Reichenbach,Schleifreisen,St. Gangloff und die Stadt Hermsdorf.(2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.

§ 2

Name und Sitz

§ 2 Name und SitzDie Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Hermsdorf" und hat ihren Sitz in Hermsdorf.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.