Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Hartmannsdorf und der Stadt Bad Köstritz und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Erlbach-Stübnitztal" Vom 29. Januar 1996
- Ausfertigungsdatum:
- 29.01.1996
- Fundstelle:
- GVBl. 1996, 26
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
Erfüllende Gemeinde
§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Köstritz und der Gemeinde Hartmannsdorf, Landkreis Greiz, daß die Stadt Bad Köstritz für die Gemeinde Hartmannsdorf die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Erlbach-Stübnitztal"
§ 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Erlbach-Stübnitztal"Die Verwaltungsgemeinschaft "Erlbach-Stübnitztal" wird aufgelöst.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.