Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz und der Stadt Eisenberg und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" Vom 9. Juli 1996

Ausfertigungsdatum:
09.07.1996
Fundstelle:
GVBl. 1996, 137
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HainspitzuaErfGemAnerkV

Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Erfüllende Gemeinde

§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Eisenberg und den Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz, Saale-Holzland-Kreis, daß die Stadt Eisenberg für die Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

§ 2

Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal"

§ 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal"Die Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" wird aufgelöst.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.