Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Gräfenhain, Wölfis, Crawinkel, Luisenthal und der Stadt Ohrdruf Vom 10. Juli 1995

Ausfertigungsdatum:
10.07.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 244
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GräfenhainuaErfGemAuflV

Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erfüllende Gemeinde

§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Ohrdruf und den Gemeinden Gräfenhain, Wölfis, Crawinkel und Luisenthal, Landkreis Gotha, daß die Stadt Ohrdruf für die Gemeinden Gräfenhain, Wölfis, Crawinkel und Luisenthal die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt1).

§ 2

Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft

§ 2 Auflösung der bestehenden VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Ohrdruf" wird aufgelöst.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.