Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 Vom 5. Oktober 2022*
- Ausfertigungsdatum:
- 05.10.2022
- Fundstelle:
- GVBl. 2022, 411
§ 1Dem am 10. März 2022 in Erfurt vom Freistaat Thüringen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2Der Tag, an dem der Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, wird von der Präsidentin des Landtags im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen bekanntgemacht.*)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.