ThürGleichStatVO · Thüringen

Verordnung über die Erhebung statistischer Daten nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz (Thüringer Gleichstellungsstatistikverordnung-ThürGleichStatVO-) Vom 25. November 2016

Ausfertigungsdatum:
25.11.2016
Fundstelle:
GVBl. 2016, 562
23 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage 1a

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 1a (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesOberste Landesbehörde Gericht Nachgeordneter Bereich Kommunaler BereichJuristische Person des öffentlichen RechtsTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer:Bedienstetenstruktur insgesamt Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis Laufbahn, Wertebene Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete Altersteilzeitbedienstete ohne Bezüge/Entgelt Beurlaubte gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst Zusammen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer EG außertariflich, 15 Ü bis 13 EG 12 bis 9, SG 18 bis 9 EG 8 bis 5, SG 8 bis 4 EG 4 bis 1, SG 3 bis 2 nicht nach Tarif Beschäftigte geringfügig Beschäftigte Zusammen Insgesamt Teilzeitbedienstete einschließlich Teilzeitbedienste in Elternzeit Altersteilzeitbedienstete erfasst Altersteilzeitbedienstete mit Blockmodell (Arbeits- und Freistellungsphase) sowie Altersteilzeitbedienstete mit Teilzeitmodell ohne Bezüge Beurlaubte erfasst familienbedingt Beurlaubte sowie sonderbeurlaubte Bedienstete „EG“ erfasst Entgeltgruppen des TV-L und des TVöD „SG“ erfasst S-Gruppen des TVöD Sozial -und Erziehungsdienstes

Anlage 1b

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 1b (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesOberste Landesbehörde Gericht nachgeordneter Bereich Kommunaler Bereich Juristische Person des öffentlichen RechtsTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer:Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahn Besoldungsgruppe Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete Altersteilzeitbedienstete ohne Bezüge Beurlaubte gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Höherer Dienst B 9, R 9 B 8, R 8 B 7, R 7 B 6, R 6 B 5, R 5 B 4, R 4 B 3, R 3, C 4, W 3 B 2 B 1 A 16 mit Zulage A 16, R 2, C 3, W 2 A 15, R 1, C 2, W 1 A 14, C 1 A 13 Zusammen Gehobener Dienst A 16 L A 15 L A 14 L A 13 S mit Zulage, A 13 L A 13 S A 12 A 11 A 10 A 9 Zusammen Mittlerer Dienst A 9 S mit Zulage A 9 S A 8 A 7 A 6 A 5 Zusammen Insgesamt Teilzeitbedienstete einschließlich Teilzeitbedienste in Elternzeit Altersteilzeitbedienstete erfasst Altersteilzeitbedienstete mit Blockmodell (Arbeits- und Freistellungsphase) sowie Altersteilzeitbedienstete mit Teilzeitmodell ohne Bezüge Beurlaubte erfasst familienbedingt Beurlaubte sowie sonderbeurlaubte Bedienstete „S“ in den Besoldungsgruppen = Spitzenamt einer Laufbahn

Anlage 1c

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 1c (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 3)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesOberste Landesbehörde Gericht Nachgeordneter Bereich Kommunaler Bereich Juristische Person des öffentlichen RechtsTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Wertebene Entgeltgruppe Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete Altersteilzeitbedienstete ohne Entgelt Beurlaubte gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % EG außertariflich, 15 Ü bis 13 außertariflich E 15 Ü E 15 E 14, 13 Ü E 13 Zusammen EG 12 bis 9, SG 18 bis 9 E 12, S 18 E 11, S 17 E 10, S 16, S 15 E 9, S 14 bis 9 Zusammen EG 8 bis 5, SG 8 bis 4 E 8, S 8 bis 6 E 7 E 6, S 5 E 5, S 4 Zusammen EG 4 bis 1, SG 3 bis 2 E 4, S 3 E 3 E 2, S 2 E 1 Zusammen nicht nach Tarif Beschäftigte geringfügig Beschäftigte Zusammen Insgesamt Teilzeitbedienstete einschließlich Teilzeitbedienste in Elternzeit Altersteilzeitbedienstete erfasst Altersteilzeitbedienstete mit Blockmodell (Arbeits- und Freistellungsphase) sowie Altersteilzeitbedienstete mit Teilzeitmodell ohne Bezüge Beurlaubte erfasst familienbedingt Beurlaubte sowie sonderbeurlaubte Bedienstete „EG“ erfasst Entgeltgruppen des TV-L und des TVöD allgemein „SG“ erfasst S-Gruppen des TVöD Sozial -und Erziehungsdienstes „E“ erfasst Entgeltgruppe des TV-L und des TVöD „S“ erfasst S-Gruppe des TVöD Sozial -und Erziehungsdienstes

Anlage 2a

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 2a (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesOberste LandesbehördeTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Bedienstete in leitenden Funktionen im höheren Dienst am 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Funktion Besoldungs- und Entgeltgruppe Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Beamtinnen und Beamte Dienststellen-oder Behördenleitung, Abteilungsleitung B 9 B 8 B 7 B 6 B 5 B 4 B 3 B 2 B 1 Referatsleitung B 3 B 2 B 1 A 16 A 15 A 14 A 13 Zusammen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Abteilungsleitung außertariflich Referatsleitung außertariflich E 15 Ü E 15 E 14 Zusammen Insgesamt Teilzeitbedienstete einschließlich Teilzeitbedienstete in Elternzeit sowie Bedienstete in Altersteilzeit im Teilzeitmodell und Bedienstete in Altersteilzeit im Blockmodell in der Arbeitsphase Dienststellen-oder Behördenleitung, Abteilungsleitung, Referatsleitung beziehungsweise vergleichbare Dienstposten im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ThürGleichStatVO

Anlage 2b

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 2b (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesGericht Nachgeordneter Bereich Kommunaler Bereich Juristische Person des öffentlichen RechtsTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Beamtinnen und Beamte in leitenden Funktionen im höheren und gehobenen Dienst am 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Funktion Besoldungsgruppe Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Beamtinnen und Beamte Dienststellen-oder Behördenleitung, Abteilungsleitung, Dezernatsleitung B 9, R 9 B 8, R 8 B 7, R 7 B 6, R 6 B 5, R 5 B 4, R 4 B 3, R 3, C 4, W 3 B 2 B 1 A 16, R 2, C 3, W 2 A 15, R 1 A 14 Referatsleitung, Sachgebietsleitung A 16, R 2, C 3, W 2 A 15, R 1, C 2, W 1 A 14, C 1 A 13 Zusammen Sachgebiets- und Geschäftsleitung A 13 S mit Zulage A 13 S A 12 A 11 A 10 A 9 Zusammen Insgesamt Teilzeitbedienstete einschließlich Teilzeitbedienstete in Elternzeit sowie Bedienstete in Altersteilzeit im Teilzeitmodell und Bedienstete in Altersteilzeit im Blockmodell in der Arbeitsphase Dienststellen- oder Behördenleitung, Abteilungsleitung, Referatsleitung, Sachgebietsleitung beziehungsweise vergleichbare Dienstposten im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ThürGleichStatVO„S“ in den Besoldungsgruppen = Spitzenamt einer Laufbahn

Anlage 2c

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 2c (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesGericht nachgeordneter Bereich kommunaler Bereich Juristische Person des öffentlichen RechtsTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitenden Funktionen im höheren und gehobenen Dienst am 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Funktion Entgeltgruppe Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dienststellen- oder Behördenleitung, Abteilungsleitung, Dezernatsleitung außertariflich E 15 Ü E 15 E 14 E 13 Referatsleitung, Sachgebietsleitung außertariflich E 15 Ü E 15 E 14 E 13 Zusammen Sachgebiets- und Geschäftsleitung E 13 E 12, S 18 E 11, S 17 E 10, S 16, S 15 Zusammen Insgesamt Teilzeitbedienstete einschließlich Teilzeitbedienstete in Elternzeit sowie Bedienstete in Altersteilzeit im Teilzeitmodell und Bedienstete in Altersteilzeit im Blockmodell in der Arbeitsphase Dienststellen- oder Behördenleitung, Abteilungsleitung, Referatsleitung, Sachgebietsleitung beziehungsweise vergleichbare Dienstposten im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ThürGleichStatVO„E“ erfasst Entgeltgruppe des TV-L und des TVöD „S“ erfasst S-Gruppe des TVöD Sozial- und Erziehungsdienstes

Anlage 2d

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 2d (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesGerichtTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Richterinnen und Richter in leitenden Funktionen im höheren Dienst am 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis Funktion Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Richterinnen und Richter Präsidentin/ Präsident Vizepräsidentin/Vizepräsident Vorsitzende Richterinnen/Vorsitzende Richter Direktorinnen/Direktoren ständige Vertreterin/ ständiger Vertreter einer Direktorin/ eines Direktors weitere aufsichtsführende Richterinnen und Richter Insgesamt Teilzeitbedienstete einschließlich Teilzeitbedienstete in Elternzeit sowie Bedienstete in Altersteilzeit im Teilzeitmodell und Bedienstete in Altersteilzeit im Blockmodell in der Arbeitsphase

Anlage 3a

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 3a (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesOberste LandesbehördeNachgeordneter Bereich Gericht kommunaler Bereich Juristische Person des öffentlichen RechtsTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter - Beförderungen am 30. Juni des Berichtsjahres für den Zeitraum ab 1. Juli des vorvorvergangenen Jahres Laufbahn Besoldungsgruppe Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete Altersteilzeitbedienstete ohne Bezüge Beurlaubte gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Höherer Dienst B 9, R 9 B 8, R 8 B 7, R 7 B 6, R 6 B 5, R 5 B 4, R 4 B 3, R 3, C 4, W 3 B 2 B 1 A 16 mit Zulage A 16, R 2, C 3, W 2 A 15, R 1, C 2, W 1 A 14, C 1 Zusammen Gehobener Dienst A 16 L A 15 L A 14 L A 13 S mit Zulage, A 13 L A 13 S A 12 A 11 A 10 Zusammen Mittlerer Dienst A 9 S mit Zulage A 9 S A 8 A 7 A 6 Zusammen Insgesamt Altersteilzeitbedienstete erfasst Altersteilzeitbedienstete mit Blockmodell in der Arbeitsphase sowie Altersteilzeitbedienstete mit Teilzeitmodell ohne Bezüge Beurlaubte erfasst familienbedingt Beurlaubte sowie sonderbeurlaubte Bedienstete „S“ in den Besoldungsgruppen = Spitzenamt einer Laufbahn

Anlage 3b

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 3b (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 5)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesOberste Landesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte kommunaler Bereich Juristische Person des öffentlichen RechtsTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Höhergruppierungen am 30. Juni des Berichtsjahres für den Zeitraum ab 1. Juli des vorvorvergangenen Jahres Wertebene Entgeltgruppe Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete Altersteilzeitbedienstete ohne Entgelt Beurlaubte gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % E 14 außertariflich E 15 E 14 Zusammen EG 13 bis 10, SG 18 bis 15 E 13 E 12, S 18 E 11, S 17 E 10, S 16, S 15 Zusammen EG 9 bis 5, SG 14 bis 4 E 9, S 14 bis 9 E 8, S 8 bis 6 E 7 E 6, S 5 E 5, S 4 Zusammen EG 4 bis 2, SG 3 bis 2 E 4, S 3 E 3 E 2, S 2 Zusammen Insgesamt Altersteilzeitbedienstete erfasst Altersteilzeitbedienstete mit Blockmodell in der Arbeitsphase sowie Altersteilzeitbedienstete mit Teilzeitmodell ohne Bezüge Beurlaubte erfasst familienbedingt Beurlaubte sowie sonderbeurlaubte Bedienstete Höhergruppierungen von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, die nach § 8 Abs. 2 TVÜ-L nicht zu einer höheren Entgeltgruppe führen, sind als Höhergruppierung in der bisherigen Entgeltgruppe auszuweisen „EG“ erfasst Entgeltgruppen des TV-L und des TVöD allgemein „SG“ erfasst S-Gruppen des TVöD Sozial- und Erziehungsdienstes „E“ erfasst Entgeltgruppe des TV-L und des TVöD „S“ erfasst S-Gruppe des TVöD Sozial- und Erziehungsdienstes

Anlage 4a

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 4a (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 6a bis 6c)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesTabelle 4a Oberste Landesbehörde Nachgeordneter Bereich Kommunaler BereichJuristische Person des öffentlichen RechtsTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Stellenausschreibungen, Bewerbungen und Stellenbesetzungen am 30. Juni des Berichtsjahres für den Zeitraum ab 1. Juli des vorvorvergangenen Jahres Dienstverhältnis Laufbahnen, Wertebene interne Stellenausschreibungen externe Stellenausschreibungen Stellenaus- schreibungen Bewerbungen Stellenbesetzungen Stellenaus- schreibungen Bewerbungen Stellenbesetzungen gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Beamtinnen und Beamte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Zusammen Arbeitnehmerinnen und EG außertariflich, 15 bis 13 EG 12 bis 9, SG 18 bis 9 EG 8 bis 5, SG 8 bis 4 EG 4 bis 1,SG 3 bis 2 Zusammen Vorbereitungsdienst/Ausbildung Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zusammen Insgesamt Bewerbungen erfasst Bewerbungen, die den formalen Anforderungen der Stellenausschreibung entsprechenden „EG“ erfasst Entgeltgruppen des TV-L und des TVöD „SG“ erfasst S-Gruppen des TVöD Sozial- und Erziehungsdienstes

Anlage 4b

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 4b (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 6a bis 6c)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesGerichte HochschulenTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Stellenausschreibungen, Bewerbungen und Einstellungen am 30. Juni des Berichtsjahres für den Zeitraum ab 1. Juli des vorvorvergangenen Jahres Dienstverhältnis Laufbahnen, Wertebenen interne Stellenausschreibungen externe Stellenausschreibungen Stellenaus- schreibungen Bewerbungen Einstellungen/ Ernennungen Stellenaus- schreibungen Bewerbungen Einstellungen/ Ernennungen gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Richterinnen und Richter Beamtinnen und Beamte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Zusammen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer EG außertariflich, 15 Ü bis 13 EG 12 bis 9 EG 8 bis 5 EG 4 bis 1 Zusammen Professoren, Beamte der W-Besoldung W 3 W 2 W 1 Zusammen Ausbildung Beamtinnen und Beamte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zusammen Bewerbungen erfasst Bewerbungen, die den formalen Anforderungen der Stellenausschreibung entsprechen Einstellungen erfasst alle Einstellungen von Nachwuchs- bis Führungskräften sowie Versetzungen „EG“ erfasst Entgeltgruppen des TV-L

Anlage 4c

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 4c (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 6d)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesOberste LandesbehördeNachgeordneter Bereich Kommunaler Bereich Juristische Person des öffentlichen Rechts Tarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Neueinstellungen zur Nachbesetzung bei Elternzeit am 30. Juni des Berichtsjahres für den Zeitraum ab 1. Juli des vorvorvergangenen Jahres Dienstverhältnis Laufbahnen, Wertebene Elternzeit durch die Inanspruchnahme von Elternzeit erfolgte Neueinstellung zur Vertretung in vollem Umfang zur teilweisen Vertretung gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Beamtinnen und Beamte mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst C-Besoldung W-Besoldung Zusammen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer EG außertariflich, 15 Ü bis 13 EG 12 bis 9, SG 18 bis 9 EG 8 bis 5, SG 8 bis 4 EG 4 bis 1, SG 3 bis 2 Zusammen Insgesamt durch Inanspruchnahme von Elternzeit erfolgte Neueinstellung erfasst auch erziehungsgeldunschädliche Beschäftigungsverhältnisse „EG“ erfasst Entgeltgruppen des TV-L und des TVöD „SG“ erfasst S-Gruppen des TVöD Sozial- und Erziehungsdienstes

Anlage 5a

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 5a (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 7)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesOberste Landesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte Kommunaler Bereich Juristische Person des öffentlichen RechtsTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen insgesamt am 30. Juni des Berichtsjahres für den Zeitraum ab 1. Juli des vorvorvergangenen Jahres Dienstverhältnis Laufbahnen, Wertebenen Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete Altersteilzeitbedienstete ohne Entgelt/Bezüge Beurlaubte gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Beamtinnen und Beamte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Zusammen Richterinnen und Richter Zusammen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer EG außertariflich, 15 Ü bis 13 EG 12 bis 9, SG 18 bis 9 EG 8 bis 5, SG 8 bis 4 EG 4 bis 1, SG 3 bis 2 Zusammen Insgesamt Fortbildungsveranstaltungen insgesamt umfassen Fortbildungsveranstaltungen und Führungskräftefortbildungen Teilzeitbedienstete einschließlich Teilzeitbedienste in Elternzeit Altersteilzeitbedienstete erfasst Altersteilzeitbedienstete mit Blockmodell in der Arbeitsphase sowie Altersteilzeitbedienstete mit Teilzeitmodell ohne Bezüge Beurlaubte erfasst familienbedingt Beurlaubte sowie sonderbeurlaubte Bedienstete „EG“ erfasst Entgeltgruppen des TV-L und des TVöD „SG“ erfasst S-Gruppen des TVöD Sozial- und Erziehungsdienstes

Anlage 5b

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 5b (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 7)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesOberste Landesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte kommunaler Bereich Juristische Person des öffentlichen RechtsTarifvertrag: Dienststelle: Dienststellennummer: Teilnahme an Führungskräftefortbildungen am 30. Juni des Berichtsjahres für den Zeitraum ab 1. Juli des vorvorvergangenen Jahres Dienstverhältnis Laufbahnen, Wertebene Bedienstete insgesamt Vollzeitbedienstete Teilzeitbedienstete Altersteilzeitbedienstete ohne Bezüge/Entgelt Beurlaubte gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % gesamt Frauen Anteil % Beamtinnen und Beamte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Zusammen Richterinnen und Richter Zusammen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer EG außertariflich, 15 Ü bis 13 EG 12 bis 9, SG 18 bis 9 EG 8 bis 5, SG 8 bis 4 EG 4 bis 1, SG 3 bis 2 Zusammen Insgesamt Teilzeitbedienstete einschließlich Teilzeitbedienste in Elternzeit Altersteilzeitbedienstete erfasst Altersteilzeitbedienstete mit Blockmodell in der Arbeitsphase sowie Altersteilzeitbedienstete mit Teilzeitmodell ohne Bezüge Beurlaubte erfasst familienbedingt Beurlaubte sowie sonderbeurlaubte Bedienstete „EG“ erfasst Entgeltgruppen des TV-L und des TVöD „SG“ erfasst S-Gruppen des TVöD Sozial- und Erziehungsdienstes

Anlage 6

Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes

Anlage 6 (zu § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 8)Statistische Erhebungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer GleichstellungsgesetzesOberste Landesbehörde Nachgeordneter Bereich kommunaler Bereich Juristische Person des öffentlichen Rechts Dienststelle: Dienststellennummer: Gremienbesetzungen am 30. Juni des Berichtsjahres Gremienbezeichnung für Gremien vorgeschlagene / bestellte Bedienstete gesamt Frauen Anteil % Insgesamt Gremien im Sinne § 3 Abs. 6 Thüringer Gleichstellungsgesetz (z.B. Beiräte, Verwaltungs-, Stiftungs- und Aufsichtsräte, jedoch keine verwaltungsinternen oder nur ressortübergreifenden Arbeitsgruppen) Bei Auseinanderfallen von vorschlagsberechtigter und bestellender Dienststelle sind zur Vermeidung von Doppelerfassungen die Angaben nur von der vorschlagsberechtigten Dienststelle zu erfassen.

Eingangsformel ThürGleichStatVO

Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes vom 6. März 2013 (GVBl. S. 49), geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes vom 7. Oktober 2016 (GVBl. S. 514) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:

§ 1

Erhebungsmerkmale

§ 1 Erhebungsmerkmale(1) Grundlage für die Analyse von Struktur und Entwicklung der Situation der Bediensteten sind die in den Dienststellen, die nach § 4 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes einen Gleichstellungsplan aufzustellen haben, erhobenen Daten zum Personalbestand, zu Gremienbesetzungen, Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren, Beförderungen, Höhergruppierungen sowie zu Fortbildungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes unter Berücksichtigung der fachlichen Definitionen für die Erhebungsmerkmale nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes entsprechend der Personalstandsstatistik nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz.(2) Zur Analyse der Situation der Bediensteten erheben die in Absatz 1 genannten Dienststellen folgende statistischen Angaben: 1. die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Ausweisung des jeweils geltenden Tarifvertrags, gegliedert nach Voll-, Teilzeit- und Altersteilzeittätigkeit, Entgeltgruppen, Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben sowie gegebenenfalls getrennt nach Wertebenen, gemäß den Anlagen 1a, 1c, 2a und 2c,2. die Anzahl der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter, gegliedert nach Voll-, Teil- und Altersteilzeittätigkeit, Besoldungsgruppen, Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, sowie getrennt nach Laufbahnen, gemäß den Anlagen 1a, 1b, 2a, 2b und 2d,3. die Anzahl der ohne Bezüge beurlaubten Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie der ohne Entgelt beurlaubten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gegliedert nach Besoldungsgruppen, Entgeltgruppen sowie gegebenenfalls getrennt nach Laufbahnen und Wertebenen, gemäß den Anlagen 1a bis 1c,4. die Anzahl der beförderten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, gegliedert nach Voll-, Teilzeit- und Altersteilzeittätigkeit, ohne Bezüge Beurlaubte, Besoldungsgruppen und Laufbahnen, gemäß Anlage 3a,5. die Anzahl der durch Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit höhergruppierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gegliedert nach Voll-, Teilzeit- und Altersteilzeittätigkeit, ohne Entgelt Beurlaubte, Entgeltgruppen sowie gegebenenfalls nach Wertebenen, gemäß Anlage 3b,6. aus Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren, getrennt nach Laufbahnen und Wertebenen, die Anzahl dera) internen und externen Stellenausschreibungen,b) auf interne und externe Stellenausschreibungen jeweils eingegangenen Bewerbungen,c) auf interne und externe Stellenausschreibungen jeweils erfolgten Stellenbesetzungen,d) Neueinstellungen zur Nachbesetzung bei Elternzeit sowie der Umfang der Vertretung,gemäß den Anlagen 4a bis 4c,7. die Anzahl der Bediensteten, die an Fortbildungen sowie Führungskräftefortbildungen teilgenommen haben, gegliedert nach Voll-, Teilzeit- und Altersteilzeittätigkeit, Beurlaubung, Besoldungsgruppen, Entgeltgruppen sowie nach Laufbahnen und Wertebenen, gemäß den Anlagen 5a und 5b,8. aus Gremienbesetzungen die Anzahl der nach § 13 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes bestellten oder vorgeschlagenen Mitglieder, getrennt nach Gremienbezeichnung, gemäß Anlage 6. Die Angaben sind mit Ausnahme der nach Satz 1 Nr. 6 Buchst. a zusätzlich nach Geschlecht zu trennen. Zu den Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben nach Satz 1 Nr. 1 und 2 zählen Vorsitzende Richterinnen und Vorsitzende Richter sowie aufsichtführende Richterinnen und Richter, Dienststellen- oder Behördenleitungen, Dienstposten der Referats- und Abteilungsleitungen und vergleichbare Dienstposten in unteren, oberen und obersten Landesbehörden sowie der Schulleitungen, vergleichbare Dienststellen- oder Behördenleitungen in den Verwaltungen der kommunalen Gebietskörperschaften und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Fallen bei Gremienbesetzungen nach Satz 1 Nr. 8 die vorschlagsberechtigte und die bestellende Dienststelle auseinander, sind zur Vermeidung von Doppelerfassungen die Angaben zu Gremien nur von der vorschlagsberechtigten Dienststelle zu erfassen. Zu Gremien zählen Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs-, Stiftungs- und Aufsichtsräte, Vorstände, Kuratorien, Schiedsstellen und gleichartige Einrichtungen, die auf Dauer oder länger als zwölf Monate eingerichtet sind. Bedienstete, die zum Stichtag nach § 2 abgeordnet sind, werden bei der abordnenden Dienststelle statistisch erfasst. (3) Zur Aufbereitung der statistischen Angaben werden folgende Hilfsmerkmale erhoben: 1. Bezeichnung, Anschrift, Dienststellennummer der Dienststelle und2. Angabe von Herr/Frau und Nachnamen sowie Anschrift und Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Bediensteten.

§ 2

Stichtag, Erhebungszeitraum

§ 2 Stichtag, ErhebungszeitraumDie statistischen Angaben nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 werden im Abstand von drei Jahren zum Stichtag 30. Juni des jeweiligen Jahres, beginnend im Jahre 2017, erhoben. Die statistischen Angaben nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 bis 8 werden für den Zeitraum vom 1. Juli des vorvorvergangenen Jahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres erhoben.

§ 3

Mitteilungspflichten

§ 3 Mitteilungspflichten(1) Jede Dienststelle, die nach § 4 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes einen Gleichstellungsplan aufzustellen hat, gibt ihre Meldung der nach § 1 Abs. 2 zu erfassenden statistischen Angaben sowie der Hilfsmerkmale nach § 1 Abs. 3 bis zum 30. September des Berichtsjahres online über das Internetportal des Landesamtes für Statistik ab. (2) Handelt es sich bei der Dienststelle um eine nachgeordnete Landesbehörde, deren Personalzuständigkeit ganz oder teilweise von einer übergeordneten Landesbehörde ausgeübt wird, sind die Erhebungsdaten insoweit von der übergeordneten Landesbehörde um die notwendigen statistischen Angaben zu ergänzen und im Online-Verfahren bis zum 31. Oktober des Berichtsjahres dem Landesamt für Statistik zu übermitteln.

§ 4

Form der Meldung

§ 4 Form der Meldung(1) Für die Online-Meldung und Datenübermittlung nach § 3 Abs. 1 werden den in § 3 Abs. 3 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes bezeichneten Dienststellen zur Gewährleistung der Datensicherheit eine Kennung und ein Passwort bereitgestellt. Die Anmeldung der zur Datenerhebung verpflichteten Dienststellen erfolgt über eine vom Landesamt für Statistik bereitgestellte Internetseite. Nach erfolgter Anmeldung werden die Daten eingegeben und gespeichert. Die gemeldeten Daten können ausgedruckt und gespeichert werden. Korrekturen zu den Angaben sind bis spätestens 15. Oktober des Berichtsjahres möglich. Nachfolgend sind die Daten für die Dienststellen gesperrt. (2) Für die Online-Meldung und Datenübermittlung nach § 3 Abs. 2 erhalten die übergeordneten Landesbehörden zum Zwecke der Gewährleistung der Datensicherheit eine weitere eigene Kennung und ein weiteres Passwort. Korrekturen zu den Angaben sind bis spätestens 15. November des Berichtsjahres möglich. Die Daten sind nachfolgend für die Dienststellen gesperrt. (3) Dienststellen, die ihrer Mitteilungspflicht nach § 3 nicht nachgekommen sind, werden nach Ablauf der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen von dem für die Gleichstellung von Frau und Mann zuständigen Ministerium elektronisch gemahnt; § 26 Abs. 3 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 5

Gesamtstatistik

§ 5 GesamtstatistikDas Landesamt für Statistik programmiert und pflegt die Zusammenführung der statistischen Angaben der Dienststellen, unterteilt nach den Verwaltungen des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, der jeweiligen Berichtsjahre. Es programmiert die Auswertungstabellen und -grafiken, welche im Rahmen der Anlauftätigkeiten wie Programmierung und Test der Online-Erhebung nach den Vorgaben des für die Gleichstellung von Frau und Mann zuständigen Ministeriums erarbeitet werden und stellt diese zur Abarbeitung für den von der Landesregierung nach § 14 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu erstellenden Erfahrungsbericht zur Verfügung.

§ 6

Übergangsbestimmung

§ 6 ÜbergangsbestimmungFür den Erfahrungsbericht der Landesregierung nach § 14 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes sind mit der Bereitstellung des Erhebungs- und Auswertungsprogramms zum Zwecke der Zusammenführung der statistischen Angaben nach § 5 die zum Stichtag 30. Juni 2014 noch manuell erfassten statistischen Angaben und Hilfsmerkmale online auf das Internetportal des Landesamtes für Statistik nachzumelden. Für die Form der Meldung gilt § 4 Abs. 1 Satz 1 bis 4, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3. Den Zeitpunkt für die nachträgliche online-Meldung gibt das für die Gleichstellung von Frau und Mann zuständige Ministerium bekannt.

§ 7

Inkrafttreten

§ 7 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.