Thüringen

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Gerstungen" Vom 25. September 1995

Ausfertigungsdatum:
25.09.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 330
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GerstungenVwGemBV

Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 sowie des § 51 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Folgende Gemeinden des Wartburgkreises haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart: Gerstungen,Lauchröden,Oberellen undUnterellen. (2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.

§ 2

Name und Sitz

§ 2 Name und SitzDie Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Gerstungen" und hat ihren Sitz in Gerstungen.

§ 3

Aufhebung

§ 3 AufhebungDie Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gerstungen und der Gemeinde Lauchröden, daß die Gemeinde Gerstungen für die Gemeinde Lauchröden die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft (erfüllende Gemeinde) wahrnimmt, wird aufgehoben.

§ 4

Inkrafttreten

§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.