Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Gerstungen" Vom 25. September 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 25.09.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 330
Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 sowie des § 51 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
Bildung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Folgende Gemeinden des Wartburgkreises haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart: Gerstungen,Lauchröden,Oberellen undUnterellen. (2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.
Name und Sitz
§ 2 Name und SitzDie Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Gerstungen" und hat ihren Sitz in Gerstungen.
Aufhebung
§ 3 AufhebungDie Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gerstungen und der Gemeinde Lauchröden, daß die Gemeinde Gerstungen für die Gemeinde Lauchröden die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft (erfüllende Gemeinde) wahrnimmt, wird aufgehoben.
Inkrafttreten
§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.