Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Leinetal" Vom 23. August. 1993

Fundstelle:
GVBl. 1993, 647
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef58V

Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Leinetal" im Landkreis Heiligenstadt wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden Geisleden,Glasehausen,Heuthen,Hohes Kreuz,Reinholterode und Steinbach des Landkreises Heiligenstadt sowie um die Gemeinde Wingerode des Landkreises Worbis erweitert.(2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Leinetal" und hat ihren Sitz in Bodenrode.

§ 2

Gesetzesvorbehalt

§ 2 GesetzesvorbehaltAus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.