Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland" Vom 13. Juli 1993

Ausfertigungsdatum:
13.07.1993
Fundstelle:
GVBl. 1993, 498
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef48V

Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland" im Landkreis Stadtroda wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die nachstehend aufgeführten Gemeinden erweitert: Geisenhain,Meusebach,Lippersdorf-Erdmannsdorf,Kleinebersdorf und Eineborn.(2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Hügelland" und hat ihren Sitz in Tröbnitz.

§ 2

Gesetzesvorbehalt

§ 2 GesetzesvorbehaltAus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.