Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Weißbachtal" Vom 15. Juni 1993

Ausfertigungsdatum:
15.06.1993
Fundstelle:
GVBl. 1993, 395
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef42V

Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Weißbachtal" im Landkreis Stadtroda wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die nachstehend aufgeführten Gemeinden erweitert: Renthendorf,Ottendorf undTautendorf.Die Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Tälerdörfer" und hat ihren Sitz in Ottendorf.

§ 2

Gesetzesvorbehalt

§ 2 GesetzesvorbehaltAus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.