Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Straußfurt" Vom 21. September 1994

Ausfertigungsdatum:
21.09.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 1079
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef282V

Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Straußfurt" im Landkreis Sömmerda wird 1. um die Gemeinde Haßleben und2. um die Gemeinde Riethnordhausen* erweitert.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten§ 1 Nr. 2 tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.