Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hartmannsdorf" und ihre Umbenennung in "Elstertal" Vom 15. September 1994

Ausfertigungsdatum:
15.09.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 1078
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef280V

Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Hartmannsdorf" im Holzlandkreis wird um die Gemeinde Crossen an der Elster erweitert.

§ 2

Name und Sitz

§ 2 Name und SitzDie Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Elstertal" und hat ihren Sitz in Crossen an der Elster.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.