Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hildebrandshausen/Lengenfeld unterm Stein" Vom 22. August 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 22.08.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1994, 1042
Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Hildebrandshausen/Lengenfeld unterm Stein" im Unstrut-Hainich-Kreis wird um die Gemeinde Rodeberg erweitert.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.