Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hildebrandshausen/Lengenfeld unterm Stein" Vom 22. August 1994

Ausfertigungsdatum:
22.08.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 1042
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef276V

Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Hildebrandshausen/Lengenfeld unterm Stein" im Unstrut-Hainich-Kreis wird um die Gemeinde Rodeberg erweitert.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.