Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland" Vom 17. August 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 17.08.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1994, 1042
Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
Bildung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Folgende Gemeinden des Landkreises Hildburghausen haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart: Gompertshausen,Hellingen,Schlechtsart,Schweickershausen,Westhausen und dieStädte Bad Colberg-Heldburg undUmmerstadt. (2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.
Name und Sitz
§ 2 Name und SitzDie Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Heldburger Unterland" und hat ihren Sitz in Bad Colberg-Heldburg.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.