Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Saalfelder Höhe" Vom 15. August 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 15.08.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1994, 962
Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
Bildung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Folgende Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart: Burkersdorf,Dittersdorf,Dittrichshütte,Unterwirbach,Bernsdorf,Eyba,Kleingeschwenda bei Arnsgereuth,Lositz-Jehmichen,Reschwitz,Volkmannsdorf,Wickersdorf,Wittmannsgereuth undWitzendorf. (2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.
Name und Sitz
§ 2 Name und SitzDie Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Saalfelder Höhe" und hat ihren Sitz in Dittrichshütte.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.