Thüringen

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Saalfelder Höhe" Vom 15. August 1994

Ausfertigungsdatum:
15.08.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 962
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef273V

Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Folgende Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart: Burkersdorf,Dittersdorf,Dittrichshütte,Unterwirbach,Bernsdorf,Eyba,Kleingeschwenda bei Arnsgereuth,Lositz-Jehmichen,Reschwitz,Volkmannsdorf,Wickersdorf,Wittmannsgereuth undWitzendorf. (2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.

§ 2

Name und Sitz

§ 2 Name und SitzDie Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Saalfelder Höhe" und hat ihren Sitz in Dittrichshütte.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.