Thüringen

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Aue" Vom 5. August 1994

Ausfertigungsdatum:
05.08.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 953
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef272V

Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Folgende Gemeinden des Landkreises Sömmerda haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart: Alperstedt,Großmölsen,Großrudestedt,Kleinmölsen,Nöda,Ollendorf undUdestedt. (2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.

§ 2

Name und Sitz

§ 2 Name und SitzDie Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Gramme-Aue" und hat ihren Sitz in Großrudestedt.

§ 3

Auflösung bestehender Verwaltungsgemeinschaften

§ 3 Auflösung bestehender Verwaltungsgemeinschaften(1) Die bisher bestehenden Verwaltungsgemeinschaften "Alperstedt/Großrudestedt" und "Gramme-Aue" werden aufgelöst. (2) Die neugebildete Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Aue" ist Rechtsnachfolgerin der beiden aufgelösten Verwaltungsgemeinschaften.

§ 4

Inkrafttreten

§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.