Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hanstein-Rusteberg" Vom 13. Mai 1994

Ausfertigungsdatum:
13.05.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 634
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef253V

Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Hanstein-Rusteberg" im Landkreis Heiligenstadt wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden Lindewerra undWahlhausenerweitert.(2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Hanstein-Rusteberg" und hat ihren Sitz in Hohengandern.

§ 2

Gesetzesvorbehalt

§ 2 GesetzesvorbehaltAus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.