Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land" Vom 11. Mai 1994*

Ausfertigungsdatum:
11.05.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 586
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef246V

Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land" wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden Naundorf,Starkenberg,Großröda,Tegkwitz undGöhren, Landkreis Altenburg, erweitert.(2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Altenburger Land" und hat ihren Sitz in Mehna. (3) Die Verwaltungsgemeinschaft "Gerstenbachtal" im Landkreis Altenburg wird aufgelöst.

§ 2

Gesetzesvorbehalt

§ 2 GesetzesvorbehaltAus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.