Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Mellingen" Vom 11. April 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 11.04.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1994, 425
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:
Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Mellingen" wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden Buchfart,Hetschburg undVollersroda, Landkreis Weimar, und Kapellendorf, Landkreis Apolda,erweitert.Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Mellingen" und hat ihren Sitz in Mellingen.
Gesetzesvorbehalt
§ 2 GesetzesvorbehaltAus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.