Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Mellingen" Vom 11. April 1994

Ausfertigungsdatum:
11.04.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 425
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef242V

Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Mellingen" wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden Buchfart,Hetschburg undVollersroda, Landkreis Weimar, und Kapellendorf, Landkreis Apolda,erweitert.Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Mellingen" und hat ihren Sitz in Mellingen.

§ 2

Gesetzesvorbehalt

§ 2 GesetzesvorbehaltAus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.