Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Steinsdorf - Hohenölsen - Teichwitz" Vom 18. Februar 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 18.02.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1994, 257
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:
Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Steinsdorf - Hohenölsen - Teichwitz" im Landkreis Gera wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden Wildetaube,Lunzig undKühdorf, Landkreis Greiz,Schömberg, Landkreis Gera, sowie Hain und dieStadt Hohenleuben, Landkreis Zeulenroda,erweitert. Die Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Leubatal" und hat ihren Sitz in Hohenleuben.
Gesetzesvorbehalt
§ 2 GesetzesvorbehaltAus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.