GemRef139V TH · Thüringen

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal" Vom 15. Februar 1994

Ausfertigungsdatum:
15.02.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 255
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRef139V

Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1

Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft(1) Folgende Gemeinden bilden auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO eine Verwaltungsgemeinschaft: Altenberga,Bibra,Bucha,Eichenberg,Freienorla,Großeutersdorf,Großpürschütz,Gumperda,Hummelshain,Kleineutersdorf,Lindig,Milda,Reinstädt,Rothenstein,Schöps,Seitenroda,Sulza,Zöllnitzund die Stadt Orlamünde aus dem Landkreis Jena sowie Laasdorf aus dem Landkreis Stadtroda. (2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Südliches Saaletal" und hat ihren Sitz in Kahla.

§ 2

Gesetzesvorbehalt

§ 2 GesetzesvorbehaltAus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit gebildeten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.