Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz Vom 2. April 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 02.04.2009
- Fundstelle:
- GVBl. 2009, 411
Aufgrund des § 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung vom 4. April 2001 (BGBl. I S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1626), verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach den §§ 2 und 4 Abs. 2, den §§ 5 und 5c Abs. 2 Satz 3, § 5f Abs. 2 und 6 Abs. 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden auf das für Finanzen zuständige Ministerium übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft. Die Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz vom 16. November 2000 (GVBl. S. 371) tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.