FriedmannsdorfGrÄnd2V TH · Thüringen

Thüringer Verordnung über die zweite Änderung der Grenzen der Gemeinde Friedmannsdorf und der Stadt Berga/Elster Vom 7. Januar 1996

Ausfertigungsdatum:
07.01.1996
Fundstelle:
GVBl. 1996, 12
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Grenzänderung

§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Friedmannsdorf und der Stadt Berga/Elster, Landkreis Greiz, werden wie folgt geändert: die Grundstücke der Stadt Berga/Elster, Gemarkung Culmitzsch, Flur 2 Flurstücke 215/2 und 275/14 werden an die Gemeinde Friedmannsdorf abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.

Eingangsformel FriedmannsdorfGrÄnd2V

Aufgrund des § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden:

§ 1

Grenzänderung

§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Friedmannsdorf und der Stadt Berga/Elster, Landkreis Greiz, werden wie folgt geändert: die Grundstücke der Stadt Berga/Elster, Gemarkung Culmitzsch, Flur 2 Flurstücke 215/2 und 275/14 werden an die Gemeinde Friedmannsdorf abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Katasteramt Gera ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.

§ 2

Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung

§ 2 Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung(1) Die Gemeinde Friedmannsdorf ist hinsichtlich der in § 1 Abs. 1 genannten Grundstücke Rechtsnachfolgerin der Stadt Berga/Elster. (2) Im übrigen gilt § 9 Abs. 4 Satz 2 ThürKO.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.