FinVermStVtrG TH · Thüringen

Thüringer Gesetz zu dem Finanzvermögen-Staatsvertrag Vom 6. Mai 2013

Ausfertigungsdatum:
06.05.2013
Fundstelle:
GVBl. 2013, 118
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel FinVermStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 13. Dezember 2012 in Berlin vom Freistaat Thüringen unterzeichneten Finanzvermögen-Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, wird von der Präsidentin des Landtags im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen bekannt gemacht*).

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.