Thüringer Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse AM Vom 16. März 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 16.03.2020
- Fundstelle:
- GVBl. 2020, 111
Aufgrund des § 6 Abs. 5a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008), verordnet die Landesregierung:
§ 1Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse AM wird in Thüringen auf 15 Jahre herabgesetzt.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.