FamSinnStiftAufhG TH · Thüringen

Thüringer Gesetz zur Aufhebung der Stiftung „FamilienSinn“ Vom 18. Dezember 2018*

Ausfertigungsdatum:
18.12.2018
Fundstelle:
GVBl. 2018, 813
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Aufhebung der Stiftung

§ 1 Aufhebung der StiftungDie Stiftung „FamilienSinn“ als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts wird aufgehoben.

§ 2

Gesamtrechtsnachfolge

§ 2 GesamtrechtsnachfolgeDas Land ist Gesamtrechtsnachfolger der Stiftung „FamilienSinn“.

§ 3

Vermögensanfall

§ 3 VermögensanfallDas Eigentum an den beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen der Stiftung geht auf das Land über.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.