ThürEuroAnpG · Thüringen

Thüringer Gesetz zur Anpassung des Landesrechts wegen der Einführung des Euro (ThürEuroAnpG) Vom 15. Dezember 1998

Ausfertigungsdatum:
15.12.1998
Fundstelle:
GVBl. 1998, 427
11 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 10 In-Kraft-TretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

Artikel

Artikel 2 Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 3 Änderung des Thüringer Enteignungsgesetzes(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 4 Änderung des Thüringer Fischereigesetzes(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 5 Änderung der Fünften Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangDie durch Artikel 5 geänderten Teile der Fünften Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz können aufgrund der einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Artikel

Artikel 7 Ersetzung des Diskontsatzes in untergesetzlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften(1) Soweit in untergesetzlichen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Landes oder auf der Grundlage solcher Vorschriften der Diskontsatz als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet wird, tritt an seine Stelle der Zinssatz in Höhe von sechs vom Hundert. (2) Die in Absatz 1 geregelte Ersetzung von Zinssätzen lässt die Zuständigkeit für die Änderung von untergesetzlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften unberührt. (3) Die in Absatz 1 geregelte Ersetzung von Zinssätzen begründet keinen Anspruch auf vorzeitige Kündigung, Aufhebung oder Änderung von Verträgen und Abänderung von Vollstreckungstiteln. Das Recht der Parteien, einen Vertrag einvernehmlich zu ändern oder aufzuheben, bleibt unberührt.

Artikel

Artikel 8 Vorbehalt für Regelungen der Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Artikel 7 gilt entsprechend für den Regelungsbereich der Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie keine andere Regelung treffen.

Artikel

Artikel 9 ÜbergangsbestimmungAuf Verwaltungsakte und sonstige Verwaltungsmaßnahmen, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ergangen sind, finden die geänderten Bestimmungen der Artikel 1 bis 5 sowie der Artikel 7 und 8 nur für solche Zinsen Anwendung, die ab dem 1. Januar 1999 anfallen.

Eingangsformel ThürEuroAnpG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.