Thüringer Verordnung über die Festlegung des endgültigen Sitzes der Verwaltungsgemeinschaft "Ershausen/Geismar" Vom 9. September 1999
- Ausfertigungsdatum:
- 09.09.1999
- Fundstelle:
- GVBl. 1999, 570
Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 73) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 und 4 des Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetzes vom 23. Dezember 1996 (GVBl. S. 333) verordnet das Innenministerium nach Anhörung der beteiligten Gemeinden:
Sitz
§ 1 SitzDie Verwaltungsgemeinschaft "Ershausen/Geismar" hat ihren Sitz in der Gemeinde Schimberg.
In-Kraft-Treten
§ 2 In-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.