ErshausenVwGemSFestlV TH · Thüringen

Thüringer Verordnung über die Festlegung des endgültigen Sitzes der Verwaltungsgemeinschaft "Ershausen/Geismar" Vom 9. September 1999

Ausfertigungsdatum:
09.09.1999
Fundstelle:
GVBl. 1999, 570
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ErshausenVwGemSFestlV

Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 73) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 und 4 des Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetzes vom 23. Dezember 1996 (GVBl. S. 333) verordnet das Innenministerium nach Anhörung der beteiligten Gemeinden:

§ 1

Sitz

§ 1 SitzDie Verwaltungsgemeinschaft "Ershausen/Geismar" hat ihren Sitz in der Gemeinde Schimberg.

§ 2

In-Kraft-Treten

§ 2 In-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.