Thüringer Verordnung über die Bestimmung einer einheitlichen Stelle nach § 11a Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (ThürESWVO) Vom 12. August 2024***
- Ausfertigungsdatum:
- 12.08.2024
- Fundstelle:
- GVBl. 2024, 621,622
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.