EBeglFahr17V TH · Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erprobung des "Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre" Vom 19. Januar 2007

Ausfertigungsdatum:
19.01.2007
Fundstelle:
GVBl. 2007, 14
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel EBeglFahr17V

Aufgrund des § 6e Abs. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958), verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Von der Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE nach Maßgabe der nach § 6e Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu erteilen, wird Gebrauch gemacht.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am 1. März 2007 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.