DörtendorfuaErfGemAnerkV TH · Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Dörtendorf und der Stadt Triebes und über die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Weidatal" Vom 11. Dezember 1995

Ausfertigungsdatum:
11.12.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 425
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel DörtendorfuaErfGemAnerkV

Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Erfüllende Gemeinde

§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Stadt Triebes und der Gemeinde Dörtendorf, Landkreis Greiz, daß die Stadt Triebes für die Gemeinde Dörtendorf die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

§ 2

Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Weidatal"

§ 2 Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Weidatal"Die Gemeinde Dörtendorf tritt aus der Verwaltungsgemeinschaft "Weidatal" aus.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.