Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Brünn/Thüringen und der Gemeinde Auengrund und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund" Vom 8. Juli 1996
- Ausfertigungsdatum:
- 08.07.1996
- Fundstelle:
- GVBl. 1996, 138
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
Erfüllende Gemeinde
§ 1 Erfüllende GemeindeDie Vereinbarung zwischen der Gemeinde Auengrund und der Gemeinde Brünn/Thüringen, Landkreis Hildburghausen, daß die Gemeinde Auengrund für die Gemeinde Brünn/Thüringen die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund"
§ 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund"Die Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund" wird aufgelöst.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.